Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 183/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12446
FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 183/01 (https://dejure.org/2004,12446)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 13.05.2004 - 6 K 183/01 (https://dejure.org/2004,12446)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 6 K 183/01 (https://dejure.org/2004,12446)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12446) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergelderstattungsanspruch gegen die Familienkasse bei Übernahme der Kosten der Heimunterbringung eines schwerbehinderten Kindes durch den Sozialleistungsträger; Voraussetzung der tatsächlichen Geltendmachung oder des Erlasses eines Kostenfestsetzungsbescheides für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Sozialleistungsträgers bei Heimunterbringung des schwerbehinderten Kindes und Erbringung von Eingliederungshilfe auf Erstattung des Kindergeldes von der Familienkasse; Familienleistungsausgleich (Kindergeld für Gabriele A...)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Anspruch des Sozialleistungsträgers bei Heimunterbringung des schwerbehinderten Kindes und Erbringung von Eingliederungshilfe auf Erstattung des Kindergeldes von der Familienkasse - Familienleistungsausgleich (Kindergeld für Gabriele A...)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1636
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Brandenburg, 19.06.2002 - 6 K 981/01

    Auszahlungansprüche der Sozialleistungsträger wegen Kindergeld; Entscheidung über

    Auszug aus FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 183/01
    Im Hinblick auf das Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg in Cottbus vom 19. Juni 2002 (6 K 981/01, EFG 2002, 1315 ) hob die Beklagte die ursprüngliche Einspruchsentscheidung auf und erließ mit Datum vom 25. Februar 2003 eine neue Einspruchsentscheidung, in der sie ausführlich dazu Stellung nimmt, aus welchem Grund sie eine Abzweigung des Kindergeldes zu Gunsten der Klägerin ablehne.

    Die Familienkasse und der Sozialleistungsträger stehen demzufolge gleichrangig nebeneinander (vgl. FG des Landes Brandenburg Urteil vom 19. Juni 2002 6 K 981/01, EFG 2002, 1315 ).

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

    Auszug aus FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 183/01
    Es handelt sich hier um eine ohne Vorverfahren zulässige - nicht fristgebundene - allgemeine Leistungsklage im Sinne des § 40 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung - FGO -, gerichtet auf Auszahlung von Kindergeld, da zwischen den Leistungsträgern kein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht, das zu einer Entscheidung durch Verwaltungsakt berechtigen würde (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 1156 ).
  • BSG, 10.12.2002 - B 9 VG 6/01 R

    Kostenerstattung - Erstattungsanspruch - Vorrang-Nachrangverhältnis - Träger der

    Auszug aus FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 183/01
    Darüber hinaus dient das Vorliegen eines entsprechenden Leistungsbescheides sowohl der Rechtssicherheit als auch einem effektiven Rechtsschutz (so das BSG Urteil vom 10. Dezember 2002 B 9 VG 6/01 R, RegNr. 25978 (BSG-Intern)).
  • BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 24/96 R

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Zählkindvorteil

    Auszug aus FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 183/01
    § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X stellt mithin eine verkürzte Zwangsvollstreckung dar; funktional handelt es sich demzufolge um die Pfändung einer Sozialleistung (so auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22. November 2002 - 4 K 1903/01, EFG 2003, 631 ; ebenso Bundessozialgericht - BSG-Urteil vom 22. Januar 1998 B 14/10 KG 24/96 R, SozR 31300 § 104 Nr. 13).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2002 - 4 K 1903/01

    Erstattungsanspruch der Jugendhilfe gegenüber Familienkasse

    Auszug aus FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 183/01
    § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X stellt mithin eine verkürzte Zwangsvollstreckung dar; funktional handelt es sich demzufolge um die Pfändung einer Sozialleistung (so auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22. November 2002 - 4 K 1903/01, EFG 2003, 631 ; ebenso Bundessozialgericht - BSG-Urteil vom 22. Januar 1998 B 14/10 KG 24/96 R, SozR 31300 § 104 Nr. 13).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.04.2002 - 2 K 1072/01

    Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Abzweigung, bzw. Erstattung von

    Auszug aus FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 183/01
    Denn § 104 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 SGB X finden keine Anwendung, da diese Gleichartigkeit der Leistungen voraussetzen, es sich bei den Leistungen von Sozialleistungsträger und Familienkasse jedoch nicht um gleichartige Leistungen aufgrund der Art. der Ansprüche handelt (FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 30. April 2002 - 2 K 1072/01, n.v.; Dienstanweisung, DA 74.3.1 Abs. 1, BStBl. I 2002, 365 (454)).
  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 57/04

    Kindergeld: Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1636 veröffentlicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht